Startseite
Der Tirol-Zuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2024 beantragt werden. Eine Antragstellung soll vorwiegend über das Online-Formular erfolgen: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss. Für den Wohnkostenzuschuss 2023 sind auch Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung anspruchsberechtigt.
AntragstellerInnen, denen der Heiz- oder Wohnkostenzuschuss 2023 bewilligt wurde, bekommen im März 2024 einen Folgeantrag (sh. Anlage Folgeantrag HKZ_WKZ 2024) vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. Bei gleichbleibender Einkommenssituation bzw. unveränderter Haushaltszusammensetzung sind keine Unterlagen erforderlich. Bei einer Veränderung der Einkommenssituation (Einkommensart, Einkommenshöhe) bzw. der Haushaltszusammensetzung (Zu- bzw. Wegzug, Geburt, …), ist der entsprechende Vermerk anzuführen sowie die erforderlichen Unterlagen zu übermitteln.
Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage und Bezieher:innen einer Mindestsicherungsleistung, denen der Wohnkostenzuschuss 2023 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert.
Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Tirol-Zuschuss 2.0 erfolgt heuer gestaffelt: Der Wohnkostenzuschuss wird unmittelbar nach Bewilligung ausbezahlt, der Heizkostenzuschuss folgt im Oktober 2024 zu Beginn der Heizsaison 2024/25.
Weitere detaillierte Informationen, die Richtlinien und der Zuschussrechner für eine Vorabberechnung sind auf der Homepage des Landes ersichtlich: www.tirol.gv.at/tirolzuschuss.
Antragsformular HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.3 MB)
Richtlinie Heizkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.62 MB)
Richtlinie Wohnkostenzuschuss 2024.pdf herunterladen (0.77 MB)
Folgeantrag HKZ_WKZ_2024.pdf herunterladen (0.27 MB)
29.02.2024