Mietzins- und Annuitätenbeihilfe

Mietzins- und Annuitätenbeihilfe Land Tirol

Gemeinderatsbeschluss vom 22.11.2018 - Pkt. 7 der Tagesordnung:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Änderungen der Richtlinien für die Gewährung einer Mietzins- und Annuitätenbeihilfe laut Vorgaben des Landes Tirol zuzustimmen. Die wesentlichsten Änderungen sind die tirolweit einheitliche Anwartschaftszeit (2 bzw. 5 Jahre Hauptwohnsitz in einer Gemeinde) und die Änderung der Kostenverteilung von derzeit 70/30 auf 80/20 Prozent Land/Gemeinde.